Wetterdatenquelle: wetter Malta zwei wochen

In Deutschland werden jährlich etwa 13.000 Probleme im Flugverkehr gemeldet. Hierzu zählen deutliche Verspätungen oder ganze Ausfälle von Flügen. Reisende haben in solchen Fällen jedoch Rechte und können sich innerhalb der EU auf die Fluggastrechteverordnung berufen. Ausgleichszahlungen bis 600 Euro sind die positiven Folgen.

Alternative Beförderung geht vor

Bevor ein Fluggast auf Ausgleichszahlungen hoffen darf, muss er der Airline die Möglichkeit der alternativen Beförderung einräumen. Eine angemessene alternative Beförderung gilt in zwei Fällen. Zum einen, wenn diese mindestens sieben Tage vor dem Abflug angekündigt wird und der Start nicht zwei Stunden früher und die Landung nicht vier Stunden später als geplant stattfinden. Zum anderen ist die alternative Beförderung akzeptabel, wenn die Airline den Flug kurzfristiger als sieben Tage verändert, aber nicht mehr als eine Stunde früher startet oder zwei Stunden später landet als geplant. Ein Fluggast muss das Angebot der alternativen Beförderung jedoch nicht annehmen. Er hat die Chance, den Flug zu stornieren und sich seinen Ticketpreis auszahlen lassen, wodurch er kostengünstigere Alternativen prüfen kann.

Ausgleichszahlungen anfordern

Ist die Airline nicht in der Lage gewesen, eine alternative Beförderung zu bieten, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Es sei denn, die Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Die Ausgleichszahlung hängt vom Faktor Annullierungszeitpunkt, Länge der Flugstrecke und Zeit der Verspätung ab. Anbei eine Übersicht (im Fall der fehlenden alternativen Beförderung):

Stornierung mehr als 14 Tage vor Beginn:

Keine Ausgleichszahlung

Stornierung weniger als 14 Tage vor Beginn:

Flugstrecke bis 1.500 km
Verspätung kleiner 2 Std.: 125 EUR
Verspätung über 2 Std.: 250 EUR

Flugstrecke ab 1.500 km bis 3.500 km
Verspätung kleiner 3 Std.: 200 EUR
Verspätung über 3 Std.: 400 EUR

Flugstrecke an 3.500 km
Verspätung kleiner 4 Std.: 300 EUR
Verspätung über 4 Std.: 600 EUR

Diese Verspätungsgebühren kann der Betroffene bei seiner Airline einfordern oder er setzt auf die Hilfe spezieller Plattformen. Im Fall eines Flugausfalls kann der Fluggast beispielsweise seine Forderungen über den Anbieter Flightright geltend machen. Über den Entschädigungsrechner auf der Webseite lässt sich schnell überprüfen, ob der Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht. Ist das der Fall, können Sie den Fall komplett in die Hände von der Mitarbeiter von Flightright geben, die dann Ihre Forderungen durchsetzen werden, zur Not auch vor Gericht.

Airlines pochen auf außergewöhnliche Umstände

Da keine Airline gerne von Ausgleichszahlungen betroffen ist, pochen viele Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände, die sie vor der Zahlung schützen. Die Gründe für Flugausfälle können vielschichtig sein, wie die Beispiele schlechtes Wetter, Überbuchung, Streik, krankes Personal, politische Unruhen oder ein technischer Defekt zeigen. Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. Eine Airline muss den Schaden selbst verschuldet haben, wenn sie zahlen soll. Da jedoch keine klaren gesetzlichen Regeln existieren, kommt es häufig zu Streitfällen. Schlechtes Wetter beispielsweise ist ein vager Begriff. Bei einem Blitzeinschlag handelt es sich tatsächlich um außergewöhnliche Umstände, bei einer fehlenden Enteisungsanlage trotz Frost jedoch nicht. Ein unvorhersehbarer Streik ist wiederum ein außergewöhnliches Ereignis, eine Überbuchung oder krankheitsbedingte Gründe beim Personal der Airline hingegen immer Fehler der Fluggesellschaft. Es handelt sich um ein kompliziertes Themenfeld, wodurch Prognosen über Erfolg und Misserfolg der Klage kaum gemacht werden können. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Forderung der Ausgleichszahlungen durch Anwälte oder spezialisierte Portale durchführen zu lassen.

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