Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie es wäre, wenn Sie bis zu 50% Ihrer Steuern einsparen könnten? In Deutschland ist dies bei der aktuellen Steuerpolitik nur schwer zu realisieren - in Malta kein Problem!
Auf Malta finden Firmen, Selbständige und Freiberufler ideale Voraussetzungen und auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malta und Deutschland lassen sich verschiedene Modelle anwenden. Diese haben sich bereits in den letzten Jahren bewährt.
Welche Möglichkeiten gibt es, um in Malta Steuern zu sparen?
- Internationale Trading Company
- Internationale Holding Company
- Trusts Investitionsförderung in Malta ( BPA)
- Wohnsitzverlagerung nach Malta oder in ein Drittland
- Schiffsregistrierungen
- Wettlizenzen
Wenn Sie sich für eine dieser Varianten interessieren, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Wir können Sie an unsere Partner auf Malta weitervermitteln. Sie erhalten ein auf Sie zugeschnittenes Konzept für die Verlagerung der kompletten Firma oder Teilbereiche in eine ITC auf Malta. Durch unseren Partner, mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet, sind Sie in der Lage, die ITC in Malta so aufzubauen, das diese jederzeit den strengen Auflagen und Gesetzen des deutschen Aussensteuergesetzes gerecht wird und die Gewinne dieser ITC auf Grund des DBA nach Deutschland zurückfliessen können. Dadurch kann die Steuerlast Ihres Unternehmens enorm gesenkt werden und die Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt.